Schulgeld

Diese Tabelle soll zunächst nach aktuellem Stand (April 2021) eine Orientierung für die mögliche Berechnung des anfallenden Schulgeldes dienen, welches monatlich an die Schule zu zahlen sein wird. Grundlage dieser Tabelle sind die Erfahrungswerte anderer Schulen in freier Trägerschaft. Wir werden zu gegebener Zeit eine genaue Anleitung für die Berechnung online stellen (bspw. Abzug der Steuern und Sozialabgaben), sodass Sie sich hier genau berechnen können, wie hoch Ihr Beitrag pro Kind voraussichtlich ausfallen wird. 

Die Stufe 11 und alle folgenden sind in jeweils 700€ Schritten eingeteilt (also 8100 € etc.). Entsprechend steigt dann der Elternkostenbeitrag pro Kind um die jeweilige unten angegebene Summe. 

Grundlage der Berechnung ist das Brutto-Monatseinkommen der letzten drei Monate. Die Eltern legen bei der Antragstellung sowie einmal jährlich Einkommensnachweise der jeweils letzten drei Monate für die Schulgeldberechnung vor. Bei mehr als 10%iger Veränderung der Einkünfte ist die Schulleitung zwecks Neuberechnung zu informieren. 

Das älteste Kind, das die Schule besucht, gilt als das erste Kind, alle weiteren Kinder sind mit abnehmendem Alter einzustufen. 

Härtefälle/Sonderfälle können mit der Geschäftsführung oder der Schulleitung einvernehmlich geregelt werden.

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